Rechtliches
AGB & Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung dieser Website „Weil uns Infrastruktur am Herzen liegt“ — für die zusammengestellten Informationen ebenso wie für das Branchenverzeichnis und jeden Eintrag eines Betriebs. Betreiber ist die CFT Group GmbH (Impressum). Das Verzeichnis richtet sich an Unternehmer im Sinn des UGB, bei deutschen Betrieben im Sinn des HGB — nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des eintragenden Betriebs gelten nicht.
2. Die Leistung
Diese Website stellt öffentlich zugängliche Informationen an einer Stelle zusammen: wen man vor dem Graben nach Leitungen fragt, in welcher Tiefe die Regelwerke sie erwarten, und welches Grundstück wo liegt. Jede Angabe nennt ihre Quelle und das Datum, an dem sie dort nachgesehen wurde. Die Auskunft selbst erteilt die genannte Stelle — diese Website führt zu ihr hin.
Daneben listet ein Verzeichnis Betriebe des Tiefbaus, Anlagenbaus und Anlagenerhalts mit Profil, Suche und Kartendarstellung. Eintrag und Führung im Verzeichnis sind kostenlos, ebenso das Herz-Zeichen; es gibt keine bezahlten Platzierungen, die Reihung erfolgt neutral. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Website besteht nicht.
3. Nutzung der Sammlung
Die zusammengestellten Informationen stehen jedem offen: nachschlagen, lesen, ausdrucken und einzelne Angaben in der eigenen Arbeit verwenden — ohne Anmeldung, ohne Entgelt, auch gewerblich. Wer eine Angabe weitergibt, nennt die bei ihr angeführte Quelle. Für Daten und Karten Dritter gelten deren Lizenzen (Punkt 9).
Nicht zulässig ist das automatisierte Auslesen des Bestands als Ganzes sowie jede Nutzung, die den Betrieb der Website beeinträchtigt — etwa Abrufe in einer Zahl oder Taktung, die über das Nachschlagen durch einen Menschen hinausgeht. Wer die Sammlung vollständig braucht, kann danach fragen; die Anschrift steht im Impressum.
4. Eintrag, Prüfung, Freischaltung
Seinen Eintrag legt der Betrieb selbst an oder übernimmt einen vorbefüllten Eintrag (letzter Absatz dieses Punkts). Die eintragende Person bestätigt, zur Vertretung des Betriebs befugt zu sein, und dass die Angaben richtig sind. Vor der Freischaltung prüft der Betreiber ausschließlich, ob es den Betrieb gibt (UID-Nummer, Firmen- oder Handelsregister) und ob er zur Branche gehört — nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben.
Aufnahmekriterien sind:
- Der Betrieb existiert, nachweisbar über UID-Nummer oder Firmen- beziehungsweise Handelsregister.
- Er gehört zur Branche: Tiefbau, Anlagenbau oder Anlagenerhalt für mindestens eine der Sparten Gas, Wasser, Kanal, Strom oder Daten.
- Er ist in Österreich oder in Deutschland ansässig, nachweisbar über die UID-Nummer. Betriebe, die weder in Österreich noch in Deutschland eine UID-Nummer führen, sind nicht ausgeschlossen; ihre Aufnahme wird vom Betreiber einzeln geprüft.
- Er ist Unternehmer im Sinn des UGB, bei deutschen Betrieben im Sinn des HGB.
- Die eintragende Person ist zur Vertretung des Betriebs befugt.
- Die Angaben sind richtig; absichtlich falsche Angaben führen zum Ausschluss nach Punkt 7.
- Der Eintrag verweist nicht auf schädliche, betrügerische oder rechtswidrige Ziele.
- Der Betrieb bestätigt einmal jährlich, dass der Eintrag noch stimmt (Punkt 8).
Wer diese Kriterien erfüllt, wird gelistet und bleibt gelistet, solange er sie erfüllt; jede Ablehnung oder Entfernung wird schriftlich begründet und kann binnen vier Wochen ab Zugang der Begründung schriftlich beeinsprucht werden. Über den Einspruch entscheidet der Betreiber selbst: Er prüft die Entscheidung anhand derselben veröffentlichten Kriterien erneut und antwortet binnen vier Wochen schriftlich und begründet. Eine vom Betreiber unabhängige Schlichtungsstelle gibt es nicht. Erläuterungen dazu stehen im Leitbild.
Vorbefüllte Einträge. Daneben nimmt der Betreiber Betriebe auch selbst auf. Ein solcher Eintrag enthält nur Angaben, die der Betrieb auf seiner eigenen Webseite veröffentlicht hat, ist als „nicht bestätigt“ gekennzeichnet und nennt Quelle und Lesedatum. Aufgenommen wird nur ein Betrieb, dessen Webseite im Impressum Firmenname und Sitz nennt und die Leistungen zeigt, die im Eintrag stehen; eine im Register der EU ungültige UID-Nummer schließt ihn aus. Ein vorbefüllter Eintrag begründet kein Vertragsverhältnis und verpflichtet den Betrieb zu nichts. Übernimmt der Betrieb ihn, gelten diese Bedingungen wie für jeden anderen Eintrag. Er kann ihn jederzeit und ohne Begründung entfernen lassen; der Betreiber erledigt das binnen fünf Werktagen und nimmt den Betrieb danach nicht wieder auf.
5. Inhalte und Rechte
Die Inhalte des Eintrags (Texte, Logo, Angaben) bleiben Sache des Betriebs und werden als dessen Angaben gekennzeichnet. Der Betrieb garantiert, über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen, räumt dem Betreiber für die Dauer des Eintrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, die Inhalte im Verzeichnis darzustellen, und hält den Betreiber von Ansprüchen Dritter aus diesen Inhalten schad- und klaglos. Damit ein Eintrag auffindbar ist, ordnet der Betreiber ihn ein: Sparten, Leistungsarten und Leistungsnamen werden auf die im Verzeichnis geführten Bezeichnungen gebracht. Wer eine Leistung unter einer anderen Bezeichnung einträgt, findet sie deshalb unter dem Namen des Verzeichnisses wieder; das Eintragsformular zeigt diese Zuordnung vor dem Absenden an. Am Inhalt des Eintrags ändert der Betreiber nichts.
Rechtswidrige, irreführende oder branchenfremde Inhalte darf der Betreiber zurückweisen oder entfernen; Punkt 4 (Begründung, Einspruch) gilt entsprechend.
6. Das Herz-Zeichen
Jede Person und jedes Unternehmen darf das Herz-Zeichen („Weil uns Infrastruktur am Herzen liegt“) unentgeltlich und ohne Anmeldung führen, um zu zeigen, dass ihr Infrastruktur am Herzen liegt; ein Eintrag im Verzeichnis ist dafür nicht nötig. Die Erlaubnis ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Das Zeichen ist unverändert zu verwenden. Es darf nicht als Prüfzeichen, Gütesiegel, Zertifikat, Mitgliedschaftsnachweis oder Umwelt- oder Nachhaltigkeitszeichen dargestellt werden, nicht als Beleg einer Geschäftsbeziehung zur CFT Group GmbH oder einer Empfehlung durch sie und nicht im Umfeld rechtswidriger oder irreführender Inhalte. Wer es entgegen diesen Regeln verwendet, verliert die Erlaubnis für diese Verwendung; auf Aufforderung ist das Zeichen binnen 14 Tagen zu entfernen.
Darüber hinaus bleiben der Name des Verzeichnisses und die Kennzeichen der CFT Group GmbH geschützt. Das Verzeichnis zu nennen, etwa als Quelle, in einem Bericht oder in einer Aufzählung, bleibt davon unberührt.
7. Ausschluss aus dem Verzeichnis
Wer absichtlich falsche Angaben macht, auf schädliche, betrügerische oder rechtswidrige Ziele verweist (etwa Links auf Schadsoftware oder irreführende Seiten) oder das Verzeichnis missbraucht, wird ohne Vorwarnung aus dem Verzeichnis ausgeschlossen; die Logo-Lizenz endet damit sofort. Der Ausschluss wird dokumentiert und dem Betrieb mit Begründung mitgeteilt; der Einspruchsweg nach Punkt 4 steht offen. Versehentliche Fehler sind kein Ausschlussgrund — sie werden auf Hinweis einfach korrigiert.
8. Laufzeit, Bestätigung, Ende
Der Eintrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Betrieb kann ihn jederzeit ändern oder löschen lassen; der Betreiber erledigt das binnen fünf Werktagen. Einmal jährlich bittet der Betreiber um eine kurze Bestätigung, dass der Eintrag noch stimmt; bleibt sie trotz Erinnerung aus, wird der Eintrag ruhend gestellt und danach gelöscht. Stellt der Betreiber das Verzeichnis ein, informiert er alle eingetragenen Betriebe mindestens drei Monate vorher und löscht danach alle Daten.
Eine Pflicht, die eingetragenen Angaben aufzubewahren, besteht nicht. Gehen sie durch eine Störung verloren, werden sie nicht wiederhergestellt; der Betrieb kann seinen Eintrag jederzeit neu anlegen.
9. Fremde Daten und Dienste
Teile dieser Website beruhen auf Daten und Diensten Dritter: die Kartendarstellung, die Grundstücksgrenzen, die Luftbilder und die Ortsdaten. Wer sie führt und unter welcher Lizenz sie stehen, nennt das Impressum unter „Quellenvermerke“; die Karte nennt ihre Quellen zusätzlich am Bild. Für die Weiterverwendung dieser Daten gelten deren Lizenzen und nicht diese Bedingungen.
Diese Dienste stehen nicht im Einflussbereich des Betreibers. Fällt einer aus oder wird er eingestellt, kann die betroffene Darstellung entfallen; die Karte nennt in diesem Fall, welche Ebene gerade fehlt.
10. Haftung
Für die zusammengestellten Informationen — Anlaufstellen, Fristen, Kosten, Verlegetiefen, Kartendaten — wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Sie stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, sind zum genannten Datum dort nachgesehen worden und können sich seither geändert haben. Verbindlich ist allein die Auskunft der jeweils genannten Stelle; wer gräbt, holt sie vorher ein.
Wer eine Abweichung bemerkt, kann sie bei jeder einzelnen Angabe melden — jede Meldung erhält eine Antwort. Diese Website lebt davon, so wie ein Nachschlagewerk davon lebt, dass seine Leser widersprechen.
Das Verzeichnis vermittelt Sichtbarkeit, keine Aufträge und keine Eigenschaften der gelisteten Betriebe. Für die Angaben der Betriebe haftet der jeweilige Betrieb. Bei vorbefüllten Einträgen gibt der Betreiber wieder, was der Betrieb am genannten Tag auf seiner Webseite veröffentlicht hatte, und berichtigt einen Fehler, sobald er davon erfährt. Die Haftung des Betreibers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; das gilt nicht für Personenschäden. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Eingetragene Betriebe werden mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail informiert und können ihren Eintrag bis dahin löschen lassen, wenn sie die Änderung nicht mittragen.
Ebenso kann der Betreiber die Website weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern oder einstellen. Entfällt dabei etwas, worauf eingetragene Betriebe sich eingerichtet haben, werden sie vorher informiert.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Traiskirchen sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
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