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Die Haltung der Plattform

Leitbild

Warum uns die Leitungen im Boden alle angehen, was daraus folgt und nach welchen Regeln dieses Verzeichnis arbeitet.

Der Boden wird voller — und älter

Unter Österreich liegen allein an öffentlichen Kanälen und Wasserleitungen rund 175.640 Kilometer. Das ist die Strecke gut vier Mal um die Erde. Darin ist noch kein Meter Gas, Strom oder Glasfaser enthalten; die laufen durch denselben Boden.

Das meiste davon wurde ab den Sechzigerjahren verlegt. Ein Rohr hält je nach Werkstoff und Boden ein paar Jahrzehnte; was damals in die Erde ging, ist heute am Ende seiner Rechnung. Gleichzeitig kommt laufend Neues dazu: Ladepunkte, Photovoltaik, Wärmepumpen, Rechenzentren, Glasfaser bis ins Haus. Der Boden wird nicht leerer.

Unter uns liegt mehr, als wir erneuern.

Wie viel liegt im Boden?

1×2×3×4×5×175.640 km1 Feld = einmal um die Erde (40.075 km)4,4 Erdumrundungen
94.400 km öffentliche Kanäle und 81.240 km öffentliche Wasserleitungen ergeben zusammen 175.640 km — genug, um die Erde rechnerisch 4,4-mal zu umrunden. Gas-, Strom- und Glasfasernetze sind darin noch gar nicht enthalten. Bundesministerium, Stand 2025

Wie schnell wird erneuert?

Trinkwassernetz0,3 %Kanalnetz0,1 %Soll für den Werterhalt: 2 %
Für den Werterhalt hält der Rechnungshof 2 % Erneuerung pro Jahr für nötig; im Prüfzeitraum 2014–2018 lag die Sanierungsrate beim Trinkwassernetz bei 0,3 %, beim Kanalnetz bei 0,1 %. In diesem Tempo dauert eine vollständige Erneuerung rechnerisch über 300 beziehungsweise über 900 Jahre. Rechnungshof, Reihe Bund 2020/46
71,2 Mrd. € wurden 1959–2025 in Trinkwasser und Abwasser investiert Bundesministerium, Stand 2025
9 Mrd. € Ausbau allein des Stromübertragungsnetzes bis 2035 Austrian Power Grid, Netzentwicklungsplan

Diese Zahlen sagen zusammen etwas Unbequemes: Es liegt sehr viel im Boden, es wird deutlich langsamer erneuert als es altert, und es kommt trotzdem immer mehr dazu. Jeder Spatenstich trifft auf ein Netz, das dichter und empfindlicher ist als das, mit dem die Branche vor dreißig Jahren gearbeitet hat.

Was über Jahrzehnte unter die Erde gebaut wurde, bleibt nur nutzbar, wenn Erhalt und Sanierung Daueraufgaben sind — keine Ausnahmen.

Was die Branche tut

Vier Arbeiten, die daraus folgen

Aus diesen Zahlen ergibt sich kein Spezialfach, sondern eine ganze Branche. Das Verzeichnis kennt deshalb vier Leistungsarten, und keine davon steht über einer anderen. Ein Betrieb kann eine anbieten oder alle vier.

Erhalt
Warten, reinigen, reparieren. Die unauffälligste der vier und die, die ein Netz überhaupt so alt werden lässt. Solange nur ein Tausendstel des Kanalnetzes im Jahr erneuert wird, hält der Erhalt zusammen, was noch nicht dran war.
Sanierung
Bestand erneuern und ertüchtigen. Das ist die Arbeit, nach der die Zahlen am lautesten rufen: 0,3 statt 2 Prozent im Jahr. Aufgeschobene Sanierung wird nicht billiger, sie wird zum Schadensfall.
Neubau
Errichten und verlegen. Ladepunkte, Photovoltaik, Wärmepumpen, Rechenzentren, Glasfaser bis ins Haus: Das kommt alles in denselben Boden, in dem schon alles andere liegt.
Ortung & Erfassung
Orten, prüfen, vermessen, dokumentieren. Weil sich nicht sanieren lässt, was niemand mehr findet — und weil vor jedem Spatenstich jemand wissen muss, was unten liegt.

Erst fragen, dann graben

In den USA gibt es dafür eine einzige Nummer und einen Satz, den jedes Kind kennt: Call 811 before you dig. Jede Grabung, jedes Mal. Dahinter steht eine schlichte Rechnung: Schäden an erdverlegten Leitungen kosten dort rund 30 Milliarden Dollar im Jahr, und der häufigste Grund dafür ist, dass vorher niemand gefragt hat. Nach den Erhebungen der Common Ground Alliance ist der Bagger das Werkzeug, mit dem die meisten Leitungsschäden entstehen — an zweiter Stelle steht die Schaufel.

In Österreich gilt dieselbe Sorgfaltspflicht. Vor Arbeiten im Boden muss die Leitungsauskunft eingeholt werden, und zwar bei jedem betroffenen Netzbetreiber einzeln. Die Fristen und Gültigkeiten setzt jeder selbst; verbreitet sind einige Werktage Vorlauf und eine Auskunft, die wenige Monate gilt. Die Pflicht hängt nicht an der Tiefe: Sie greift bei allem, was den Boden angreift.

Bevor gegraben wird, wird geortet: Mit einem Ortungsgerät wird der Verlauf unterirdischer Leitungen bestimmt und mit Farbmarkierungen und Fähnchen am Boden sichtbar gemacht. So ist vor dem ersten Spatenstich klar, wo nicht gegraben werden darf.

Das ist mühsam, und genau deshalb wird es übersprungen. Was dann passiert, kennt jeder in dieser Branche: ein Kabel im Löffel, ein Rohr angerissen, eine Straße zwei Tage auf, im schlimmeren Fall eine Gasleitung und ein Feuerwehreinsatz.

Dieses Verzeichnis ist keine Leitungsauskunft. Es ersetzt weder die Anfrage beim Netzbetreiber noch die Einweisung auf der Baustelle. Was es kann, ist zeigen, wer die Arbeit macht — vom Notdienst um vier Uhr früh bis zur geplanten Erneuerung eines Ortsnetzes.

Markiert, bevor gegraben wird. Die Farbcodes sind von Land zu Land verschieden — die Regel dahinter ist überall dieselbe.

Ein Zeichen für alle

Infrastruktur ist nicht die Sache einer Branche. Sie geht die Gemeinde an, die ihr Kanalnetz erhält, den Netzbetreiber, die Planerin, die Hausverwaltung und jeden, der morgens das Wasser aufdreht. Deshalb gehört das Herz-Zeichen nicht nur den Betrieben im Verzeichnis. Jeder, dem Infrastruktur am Herzen liegt, darf es zeigen: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Prüfung. Es sagt eine Haltung, keine Leistung.

Herz-Zeichen laden und einbauen kostenlos, ohne Anmeldung

Warum es dieses Verzeichnis gibt

Wer eine Leitung im Boden hat, hat irgendwann ein Problem damit. Dann sucht jemand (eine Gemeinde, eine Hausverwaltung, ein Betriebsleiter) nach einer Firma, die genau diese Arbeit macht. Was er findet, sind Anzeigen. Wer oben steht, hat dafür bezahlt.

Eine Branche, die 175.000 Kilometer in Ordnung hält, verdient etwas anderes: eine Liste, in der man steht, weil man die Arbeit macht, und nicht, weil man ein Budget hat. Deshalb ist der Eintrag kostenlos, deshalb gibt es keine bezahlten Plätze, und deshalb trägt sich der Initiator mit demselben Formular ein wie alle anderen.

So arbeitet das Verzeichnis

Die Aufnahmekriterien

Das sind die Kriterien, auf die sich die Zusage bezieht, dass Aufnahme ein Anspruch ist und keine Gnade. Wer sie erfüllt, wird gelistet und bleibt gelistet.

  1. Den Betrieb gibt es. Nachweisbar über die UID-Nummer oder das Firmen- beziehungsweise Handelsregister.
  2. Er gehört zur Branche. Tiefbau, Anlagenbau oder Anlagenerhalt für mindestens eine der fünf Sparten: Gas, Wasser, Kanal, Strom, Daten.
  3. Er ist in Österreich oder in Deutschland ansässig. Nachweisbar über die UID-Nummer — deshalb steht hier „ansässig“ und nicht „tätig“: der Sitz lässt sich prüfen. Wer in Erding sitzt und nach Salzburg fährt, ist damit selbstverständlich dabei; die Grenze verläuft nicht zwischen den beiden Ländern, sondern um sie herum. Warum diese beiden und nicht mehr: weil das Verzeichnis für sie Anlaufstellen, Verlegetiefen und Grundstücksdaten führt. Ein Betrieb von weiter her ist trotzdem willkommen — seinen Eintrag sehen wir uns dann von Hand an, und die Entscheidung wird begründet.
  4. Er ist Unternehmer. Im Sinn des UGB, für deutsche Betriebe im Sinn des HGB. Das Verzeichnis richtet sich an Betriebe, nicht an Verbraucher.
  5. Die eintragende Person darf den Betrieb vertreten.
  6. Die Angaben stimmen. Versehen werden auf Hinweis korrigiert; absichtlich falsche Angaben führen zum Ausschluss.
  7. Der Eintrag führt nirgends hin, wo Schaden entsteht. Keine Verweise auf Schadsoftware, irreführende oder rechtswidrige Seiten.
  8. Einmal im Jahr eine kurze Bestätigung, dass der Eintrag noch stimmt.

Mehr ist es nicht. Es gibt keine Mitgliedschaft, keine Prüfung der Arbeitsweise, keine Aufnahmegebühr und keine Warteliste. Verbindlich formuliert stehen dieselben acht Punkte in den AGB, Punkt 4.

Was geprüft wird — und was nicht

Vor der Freischaltung wird zweierlei geprüft: dass es den Betrieb gibt, und dass er zur Branche gehört. Sonst nichts.

Insbesondere wird nicht geprüft, wie gut jemand arbeitet, ob er Termine hält, was er verlangt oder ob er die richtige Wahl für einen bestimmten Auftrag ist. Das kann eine Liste nicht leisten, und wer behauptet, er könne es, verkauft ein Siegel. Ein Eintrag hier ist eine Adresse, kein Urteil.

Vorbefüllte Einträge. Damit das Verzeichnis vollständig werden kann, nehmen wir Betriebe auch selbst auf: mit den Angaben, die sie auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen, gekennzeichnet als „nicht bestätigt“, mit Quelle und Lesedatum. Aufgenommen wird nur ein Betrieb, dessen Webseite im Impressum Firmenname und Sitz nennt und die Leistungen zeigt, die im Eintrag stehen; eine im Register der EU ungültige UID-Nummer schließt ihn aus.

Ein solcher Eintrag zeigt nur, was der Betrieb selbst veröffentlicht hat; Einsatzradius, Notdienst und Beschreibung trägt er ein, wenn er den Eintrag übernimmt. Übernehmen geht mit „Das ist mein Betrieb“, und der Eintrag durchläuft dann dieselbe Prüfung wie jeder andere. Wer nicht im Verzeichnis stehen will, lässt ihn entfernen und wird nicht wieder aufgenommen.

Wie die Reihung zustande kommt

Es gibt keine bezahlten Plätze und keine Reihung nach Zahlungsbereitschaft — diese Möglichkeit existiert im Verzeichnis technisch nicht. Wer sucht, sortiert selbst: nach Namen oder nach Reichweite. Trifft er keine Wahl, stehen die Betriebe in einer Reihenfolge, die jeden Tag neu gemischt wird. So steht niemand dauerhaft oben, auch nicht die Initiative selbst.

Wie ein Eintrag endet

Ein eigener Eintrag endet auf drei Wegen, und alle drei stehen dem Betrieb offen oder werden ihm begründet: Er lässt ihn löschen, das wird binnen fünf Werktagen erledigt. Er antwortet auf die jährliche Nachfrage nicht, auch nicht auf die Erinnerung; dann wird der Eintrag ruhend gestellt und danach gelöscht. Oder er verstößt gegen die Kriterien, dann wird er entfernt, schriftlich begründet, und dagegen steht der Einspruch offen. Über ihn entscheiden wir selbst, an denselben veröffentlichten Kriterien und schriftlich begründet — eine Stelle außerhalb der Initiative gibt es dafür nicht. Was uns bindet, sind die Kriterien und die Pflicht, jede Entscheidung zu begründen; nicht eine Instanz, die es nicht gibt.

Ein vorbefüllter Eintrag endet, sobald der Betrieb es will: „Eintrag entfernen lassen“ auf dem Eintrag genügt, ohne Begründung. Wir löschen ihn binnen fünf Werktagen und nehmen den Betrieb nicht wieder auf. Eine jährliche Nachfrage gibt es für ihn nicht, weil wir vorbefüllte Betriebe nicht per E-Mail anschreiben.

Was dieses Verzeichnis nicht ist

  • Kein Gütesiegel. Das Herz-Zeichen zeigt eine Haltung, keine Prüfung und keine Qualität. Jeder darf es führen, und so darf es auch nicht anders dargestellt werden.
  • Keine Vermittlung. Es fließt keine Provision, es wird kein Auftrag vergeben, es entsteht kein Vertrag über diese Seite.
  • Keine Schiedsstelle. Bei Streit über eine geleistete Arbeit ist das Verzeichnis nicht zuständig.
  • Keine Zusage auf ständige Erreichbarkeit der Website.

Was es dafür ist: eine Liste, die vollständig sein will, und die sagt, wie sie zustande kommt. Wer dahintersteht und welche Zusagen gelten, steht auf einer eigenen Seite.

Woher die Zahlen stammen

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